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Andrea Holzhauser
Geographische Informationssysteme als Instrumente für die UVP in der Regionalplanung – dargestellt am Beispiel der Region Donau-Iller
Walter-Christaller-Preis 2000 des Deutschen Verbandes für Angewandte Geographie e. V. (DVAG) Zusammenfassung der Preisträgerarbeit
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Umweltverträglichkeitsprüfung von Plänen und Programmen (Plan-UVP)
Plan-UVP zur Siedlungspotentialermittlung auf regionaler Ebene
Ergebnis der Siedlungspotentialermittlung
Vorteile des Einsatzes von Geographischen Informationssystemen (GIS)
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Wie können Geographische Informationssysteme die Umweltverträglichkeitsprüfung für Pläne und Programme (Plan-UVP) der regionalen Ebene unterstützen?
Gestaltungsmöglichkeiten eines solchen GIS untersuche ich in meiner Diplomarbeit (1998). Als Anwendungsbeispiel wird eine Prüfung der Umweltverträglichkeit zur Ermittlung
von Siedlungspotentialen im nördlichen Teil der Region Donau-Iller vorgenommen. Das Untersuchungsgebiet ist der Verflechtungsraum des
Oberzentrums Ulm/Neu-Ulm. Es umfasst knapp 3.000 km2.
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| Karte 1:
Landkreise und kreisfreie Städte der Region Donau-Iller und des Untersuchungsgebiets
(Größe: 16 kB)
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Kern dieser Arbeit ist der Aufbau eines GIS für die Regionalplanung, um damit die Plan-UVP am Beispiel der Siedlungspotentialermittlung durchzuführen.
Gleichzeitig soll das GIS so gestaltet werden, dass es jederzeit räumlich und thematisch erweitert werden kann. Dieses Informationssystem kann
gleichzeitig ein Anfangspunkt für die Einführung eines umfassenden GIS in der Region sein, mit dem sämtliche Daten der Region gespeichert, verwaltet
und darauf aufbauend für verschiedenste Planungen verwendet werden können.
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Umweltverträglichkeitsprüfung von Plänen und Programmen
Die Plan-UVP, das heißt die Umweltverträglichkeitsprüfung von Plänen und Programmen (z.B. Regionalplan, Flächennutzungsplan), ist im Unterschied zur UVP von
Großprojekten (z.B. Autobahnbau, Errichtung von Müllverbrennungsanlagen) bislang weder verpflichtend durchzuführen noch in ihren Inhalten und ihrem
Ablauf klar geregelt. Dies zu ändern, ist Ziel eines derzeit heftig diskutierten Richtlinienvorschlags der Kommission der Europäischen Union.
Aus den Diskussionen und bereits freiwillig durchgeführten Plan-UVPs geht hervor, dass das Charakteristische der Plan-UVP ihr gesamthafter,
flächendeckender Ansatz ist, mit dem nicht nur ein einzelnes Vorhaben, sondern die Summe der Wirkungen und Wechselwirkungen möglichst aller
Planungen in einem Gebiet analysiert werden soll. Die Plan-UVP soll den Planungsprozess begleiten, um durch frühzeitigen Einsatz ihre
Vorsorgefunktion zu erfüllen und um Konfliktfelder sowie Handlungserfordernisse und -möglichkeiten aufzuzeigen. Wie diese enorm anspruchsvolle
Aufgabenstellung methodisch bewältigt werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt. In dieser Arbeit wird die Layer-Methode als Möglichkeit
der Datenaggregation aus den zahlreichen vorhandenen methodischen Ansätzen ausgewählt.
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Plan-UVP zur Siedlungspotentialermittlung auf regionaler Ebene
Basis für die Siedlungspotentialermittlung auf regionaler Ebene sind zum einen die Analyse der siedlungsstrukturellen Ausgangssituation, zum anderen
die raumplanerischen Rahmenbedingungen für die künftige Siedlungsentwicklung.
Die siedlungsstrukturelle Ausgangslage im Untersuchungsgebiet resultiert aus den naturräumlichen Gegebenheiten sowie der bisherigen und der
prognostizierten Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklung. Die von Südwest nach Nordost fließende Donau teilt den Naturraum in die Schwäbische Alb
im Norden und Nordwesten, die durch die für eine Karstregion typische Vegetation und hydrogeologische Situation gekennzeichnet ist, und die etwas
weniger empfindlichen, aber durch die bisherige Nutzung deutlich stärker vorbelasteten Riß-Iller-Lech-Platten im Süden und Südwesten (vgl. Karte 2).
Die künftige Siedlungsentwicklung wird durch die naturräumliche Situation beeinflusst, einerseits hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Eignung, andererseits
aufgrund ihrer unterschiedlichen Gefährdung und Empfindlichkeit im Falle einer Besiedelung.
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| Karte 2: Naturräumliche Gliederung der Region Donau-Iller und des Untersuchungsgebiets
(Größe: 315 kB)
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Die Entwicklung der Zahlen von Bevölkerung und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten war im Untersuchungsraum bis Mitte der 80er Jahre durch
geringe Zunahmen bzw. Stagnation gekennzeichnet. In jüngerer Zeit herrscht dagegen eine starke Zuwanderung, die auch durch die gute innere sowie
überregionale Verkehrserschließung und die Förderung als Entlastungsstandort für die Ballungsräume Stuttgart und München begünstigt wird. Insgesamt
ist zum einen eine enorme Konzentration sowohl der Einwohnerzahlen als auch der Bevölkerungsentwicklung auf das Doppelzentrum Ulm/Neu-Ulm sowie auf
das Iller- und Donautal, zum anderen eine deutliche Suburbanisierung um Ulm/Neu-Ulm festzustellen. Prognosen gehen von einer weiteren deutlich
überdurchschnittlichen Bevölkerungs- und Beschäftigtenzunahme aus, hinzu kommt die steigende Zahl der Ein- und Zweipersonenhaushalte und das sich
fortsetzende Wachstum der Wohnfläche pro Kopf. Folglich wird für die nächsten Jahre ein hoher Siedlungsdruck erwartet, der die noch vorhandenen
Flächenreserven übersteigt. Dies macht die Ermittlung von Handlungsspielräumen für möglichst umweltverträgliche Siedlungserweiterungen erforderlich.
Die raumplanerischen Rahmenbedingungen für die künftige Siedlungsentwicklung ergeben sich aus den Vorgaben der Raumordnung auf Bundes-, Landes- und
Regionsebene, die anhand des Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmens, des Raumordnungspolitischen Handlungsrahmens, des Landesentwicklungsplans
Baden-Württemberg, des Landesentwicklungsprogramms Bayern und des Regionalplans Donau-Iller auf ihre Zielsetzungen bezüglich der Siedlungsentwicklung
analysiert werden. Als wesentliche planerische Vorgaben lassen sich ableiten:
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| die Verhinderung einer weiteren Zersiedlung der Landschaft, insbesondere der flächenhaften Suburbanisierung im Verdichtungsraum,
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| das Prinzip der dezentralen Konzentration,
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| die Lenkung des Siedlungswachstums auf die zentralen Orte und die Entwicklungsachsen; in den anderen Regionsteilen organische Entwicklung der Gemeinden,
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| die Erreichbarkeit des schienengebundenen Personennahverkehrs (ÖPNV-Vorrang),
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| der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz,
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| die Verhinderung bandartiger Siedlungsentwicklung,
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| die Beachtung der topographischen Verhältnisse (Hangneigung und Exposition) und
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| die Berücksichtigung von Vorbelastungen durch den Verkehr und die bisherige Siedlungsentwicklung.
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Diese Zielsetzungen dienen als Kriterien für die Durchführung der Plan-UVP zur Ermittlung von Siedlungspotentialen. Die Untersuchung baut auf
der vorliegenden, ohne GIS durchgeführten Abgrenzung schutzwürdiger Naturraumpotentiale auf, die zunächst in das GIS implementiert wird. Die
Abgrenzung der Landschaftsfunktionen erfolgt durch die Bewertung von Biotopen, Erholung/Landschaftsbild, Landwirtschaft, Grundwasser und
oberflächennahen Rohstoffen. Hierbei wird unterschieden zwischen Naturraumpotentialen, die eine Siedlungsflächeninanspruchnahme ausschließen
(Tabuflächen bzw. harte Restriktion) und Flächen unterschiedlich hoher Schutzwürdigkeit gegenüber einer Besiedlung.
In dieser zur Verfügung stehenden ersten Stufe der Plan-UVP wird durch den negativen Bewertungsansatz das Untersuchungsgebiet
flächendeckend dahingehend bewertet, inwiefern Restriktionen gegenüber einer künftigen Siedlungsentwicklung bestehen. Auf dieser Basis erfolgt eine weitere
Differenzierung der ermittelten Flächen hinsichtlich ihrer Eignung als potentielle Siedlungsflächen.
Dazu werden die Vorgaben der Raumplanung zunächst als Einzelkriterien getrennt im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung
untersucht. Hierfür wird die Eignung aus siedlungsstruktureller oder verkehrlicher Perspektive jeweils der Schutzwürdigkeit der
Naturraumpotentiale gegenübergestellt. Dadurch wird der Forderung nach größtmöglicher Transparenz des Untersuchungsablaufs einer Plan-UVP
entsprochen, da die Auswirkung jedes einzelnen Kriteriums (und somit jeder fachlichen Teilbewertung) auf die Siedlungspotentiale deutlich
wird. Im Anschluss daran werden alle siedlungsstrukturellen Eignungskriterien (positiver Bewertungsansatz) mit den Restriktionsflächen des
negativen Bewertungsansatzes zu einer Gesamtaussage über die Handlungsspielräume für die künftige Siedlungsentwicklung im nördlichen Teil
der Region Donau-Iller aggregiert.
Ein Ziel, das sich durch alle Planungsebenen zieht, besteht darin, die bestehenden dezentralen Siedlungsstrukturen zu erhalten und einer
Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken:
Die Reduzierung von Zersiedlungstendenzen dient einer nachhaltigen Raumentwicklung und dem Erhalt siedlungsnaher Frei- und Erholungsflächen.
Diesem Aspekt wird u.a. durch die Differenzierung der potentiellen Siedlungsflächen in siedlungsnahe und -ferne Gebiete entsprechend ihrer
Lage zu bestehenden Siedlungsbereichen Rechnung getragen. Siedlungsferne Flächen, das heißt Gebiete, die nicht an bestehende Siedlungen angrenzen,
sind nicht für eine Besiedlung zu nutzen, um die flächenhafte Suburbanisierung sowie die Streubebauung, zum Beispiel durch den Einzelhandel auf der
sogenannten "Grünen Wiese", zu bremsen. Karte 9 beinhaltet die Überlagerung des Kriteriums der Siedlungsnähe mit den
Restriktionsflächen, durch die bereits in diesem ersten Arbeitsschritt eine deutliche Reduzierung der geeigneten potentiellen Siedlungsflächen
deutlich wird.
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| Karte 9: *
Siedlungspotential-Ermittlung im nördlichen Teil der Region Donau-Iller -
Überlagerung der Kriterien Siedlungsnähe und Nutzungsrestriktion
(Größe: 287 kB)
*Die Nummerierung der Karten entspricht der Diplomarbeit. In diesem Abstract sind nur einige Beispielkarten enthalten.
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Zur Erhaltung der dezentralen Siedlungsstrukturen ist die künftige Siedlungsentwicklung im Sinne des Konzepts der dezentralen Konzentration
zu lenken. Das Siedlungswachstum soll sich auf diejenigen Mittelstädte im Verdichtungsraum konzentrieren, die ohne größere Eingriffe in Natur
und Landschaft einen Einwohnerzuwachs vertragen und die über gute ÖPNV-Anbindungen an den Verdichtungskern Ulm/Neu-Ulm verfügen. Für die
Konzentration des Siedlungsflächenzuwachses auf die mittelgroßen Gemeinden der Region wird deren zentralörtliche Einstufung herangezogen.
Als besonders geeignet werden Unter- und Mittelzentren sowie Siedlungsschwerpunkte eingestuft. Ebenfalls als geeignet gelten die Oberzentren
(Ulm und Neu-Ulm), da sie im Vergleich zu großen deutschen Ballungsräumen noch Wachstumsspielräume besitzen. Während Kleinzentren noch eine
gewisse Eignung aufweisen, ist das Siedlungswachstum in den Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung auf die organische Entwicklung zu
beschränken. Das Ergebnis dieser Differenzierung der potentiellen Siedlungsflächen zeigt Karte 10.
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| Karte 10: Siedlungspotential-Ermittlung im nördlichen Teil der Region Donau-Iller -
Überlagerung der Kriterien dezentrale Konzentration und Nutzungsrestriktion
(Größe: 325 kB)
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Die bis dahin untersuchten Kriterien gelten gleichermaßen für Wohn- und Gewerbeflächen. Es gibt jedoch auch Aspekte, die sich unterschiedlich
auf eine potentielle Nutzung als Wohn- oder Gewerbefläche auswirken. Eine entsprechende Differenzierung der potentiellen Siedlungsflächen
findet mit den im folgenden hinzugezogenen Kriterien der überörtlichen Verkehrserschlossenheit und der topographischen Situation statt.
Eine weitere Konkretisierung der Siedlungspotentiale lässt sich durch die Ermittlung von Flächen mit einer günstigen überörtlichen
Verkehrserschlossenheit erreichen. Ist diese gewährleistet, so ist auch das Ziel der Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die
Entwicklungsachsen erfüllt, deren Verlauf mit den Bündeln der Netzinfrastruktur übereinstimmt, die aus Ver- und Entsorgungs-, Kommunikations-,
Transport- und sonstigen Leitungsnetzen bestehen. Die Ermittlung verkehrlicher Handlungsspielräume muss dabei zwei Kriterien berücksichtigen:
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| Die Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrsnetzes spielt eine entscheidende Rolle für die Lage potentieller
Wohnflächen und Gebiete von personenverkehrsintensivem Gewerbe.
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| Die Lage zum überregionalen Straßennetz ist ein wesentlicher Faktor für eine gewerbliche Flächennutzung,
insbesondere bei Gewerbe mit einem erheblichen Straßengüterverkehr.
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Eine verstärkte Ausrichtung auf eine gute ÖPNV-Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen, zentralörtlichen Dienstleistungs- und
Versorgungseinrichtungen und Einzelhandel erfordert eine Lokalisierung künftiger Siedlungsflächen in der Nähe von Haltepunkten des
ÖPNV. Aufgrund der höheren Anpassungsfähigkeit von Busrouten und -haltepunkten an sich ändernde Siedlungsstrukturen
werden lediglich Bereiche sehr guter und guter Erreichbarkeit des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) abgegrenzt, indem um Bahnhöfe Kreise von
1 km und 2 km Radius gezogen werden, innerhalb derer die Haltepunkte in 10 bis 15 Minuten per Fuß
bzw. Rad erreichbar sind.
Die Nähe zum überregionalen Straßennetz ist entscheidend für eine gute Anbindung von Gewerbegebieten an die großen Ballungsräume. Zur
Abgrenzung von Flächen mit guter Erreichbarkeit überregionaler Straßen wird ein 3-km-Radius um die Anschlussstellen von Autobahnen
und mehrspurigen Bundesstraßen verwendet. Dies entspricht bei einer mittleren Geschwindigkeit von 50 km/h einer Fahrzeit von
5 Minuten. Für die Straßen überregionaler Bedeutung, die nicht über Anschlussstellen verfügen, sondern durch Kreuzungen ins Verkehrsnetz
eingebunden sind, wird ein 1,5 km breiter Streifen beiderseits der Straßen ausgewiesen. Die Einzugsbereiche der Straßen überregionaler
Bedeutung und die ÖPNV-nahen Gebiete werden in Karte 11 bzw. 12 abgebildet und den bisherigen Bewertungen potentieller Siedlungsflächen überlagert.
Um trotz der Ausrichtung potentieller Siedlungsflächen auf das überörtliche Verkehrsnetz eine bandartige Siedlungsentwicklung zu verhindern, sind
Freiflächen zwischen den Siedlungseinheiten zu erhalten. Dies wurde bereits bei der Abgrenzung der Restriktionsflächen durch die Erfassung des
Trenngrüns berücksichtigt.
Die Topographie betrifft zwei Aspekte, die die potentielle Siedlungseignung einer Fläche wesentlich beeinflussen:
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| 1.
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| die Wirtschaftlichkeit der Erschließung, die insbesondere durch den Grad der Hangneigung bestimmt wird sowie
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| 2.
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| der potentielle Wohnwert einer Fläche, der sich aus der Orientierung und Besonnung ergibt.
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Folglich werden die potentiellen Siedlungsflächen nach fünf Neigungsklassen und ihrer Exposition typisiert. Da die Bedeutung der Orientierung
mit dem Grad der Hangneigung wächst, wird die Bewertung beider Teilaspekte verknüpft, um Eignungsklassen abzugrenzen. Eine Differenzierung der Eignungsbewertung
für Wohnen und Gewerbe ist erforderlich, da die Geländeexposition für die Wohnnutzung wichtiger ist als für eine Gewerbeansiedlung, die Hangneigung
dagegen kritischer für die Flächeneignung als Gewerbegebiet ist. In Ermangelung eines
digitalen Geländemodells (DGM) kann der Aspekt der Topographie im Rahmen dieser Arbeit nicht in das GIS übertragen werden. Dies sollte
jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Durch die Aggregation dieser Eignungskriterien mit dem Kriterium der Restriktionen gegenüber einer Besiedlung erhält man ein umfassendes Bild
der Siedlungspotentiale (s.u.). Diese können in einem abschließenden Untersuchungsschritt im Sinne der ökologischen
Nachhaltigkeit den Vorbelastungen durch den Verkehr und eine bisherige starke Siedlungsentwicklung gegenübergestellt werden, um dadurch
einerseits weitere Beeinträchtigungen besonders belasteter Flächen so gering wie möglich zu halten, andererseits um weitgehend
unbelastete Flächen zu erhalten. Als Hauptkriterium für die Abgrenzung vorbelasteter Gebiete wird die Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte von
1995 und ihre Entwicklung seit 1987 herangezogen. Außerdem werden entlang der überregionalen Verkehrswege
Belastungszonen in Abhängigkeit von der Verkehrsstärke gekennzeichnet. Gemeinden hoher Belastung befinden sich in einem Korridor, der
sich im Donautal zwischen Günzburg und Ulm sowie im Illertal zwischen Illertissen und Neu-Ulm erstreckt. In Bereichen hoher Vorbelastung sollte
mit den letzten vorhandenen Freiräumen äußerst sparsam umgegangen werden. Die Gemeinden mittlerer Vorbelastung werden als am besten
geeignet für die künftige Besiedlung angesehen.
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Ergebnis der Siedlungspotentialermittlung
Zur Ermittlung der Handlungsspielräume für die zukünftige Siedlungsentwicklung werden alle untersuchten Kriterien zusammengeführt.
In Karte 15 werden hierfür die Kriterien des negativen Bewertungsansatzes (Restriktionen) mit dem Positivkriterium der zentralörtlichen Eignung
gemäß einem Aggregationsschema zusammengefasst und flächenhaft dargestellt; die anderen Eignungskriterien überlagern als transparente Signaturen
diese Raumtypen.
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| Karte 15: Siedlungspotential-Ermittlung im nördlichen Teil der Region Donau-Iller - Zusammenführung aller raumstrukturellen Kriterien mit
den ökologischen Konfliktbereichen
(Größe: 257 kB)
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Deutlich werden die geringen Möglichkeiten im Bereich des Oberzentrums Ulm/Neu-Ulm, die trotz einer guten siedlungsstrukturellen Eignung und einer
sehr guten Verkehrsanbindung bezüglich Schiene und Straße bestehen. Dies liegt an den geringen ökologischen Spielräumen, das heißt der hohen
Schutzwürdigkeit der noch unbesiedelten Flächen, die sich aus dem hohen Flächenverbrauch in den letzten Jahrzehnten und der damit verbundenen
hohen Vorbelastung durch eine starke Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzunahme ergeben. Der Erhalt von Freiflächen ist für das Lokalklima
(Frischluftschneisen) und für die Naherholung von großer Bedeutung. Eine zurückhaltende Siedlungsflächenentwicklung ist deshalb anzustreben. Die
Lokalisierung dieser künftigen Siedlungsentwicklung sollte auf den ökologisch relativ geeignetsten Flächen im Einzugsbereich des übergeordneten
Verkehrsnetzes erfolgen. Generell sind im Verdichtungskern die Möglichkeiten der Nachverdichtung, der Umnutzung von Flächen und der Nutzung von
Freiflächen im Stadtgebiet auszuschöpfen. Hierfür sind jedoch gerade im Verdichtungsbereich, wo die Spielräume geringer sind, differenziertere
und großmaßstäbigere Untersuchungen erforderlich.
Eine im Vergleich zum Verdichtungskern noch stärkere Zurückhaltung bei der Besiedlung von Freiräumen ist jedoch in der Umgebung der Gemeinden
ohne zentralörtliche Einstufung und den kleineren Teilorten der zentralen Orte zu fordern, denn:
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| Freiräume sollen im ländlichen Raum erhalten werden, gerade dort, wo noch relativ unbelastete Räume vorhanden sind.
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| Die Zersiedlungstendenzen sollen reduziert werden. Da der Flächenverbrauch pro Kopf im ländlichen Raum durch
die geringere Siedlungsdichte wesentlich höher ist als in Städten, werden bereits für eine geringe (absolute)
Bevölkerungszunahme große Flächen benötigt.
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| Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung verfügen zum einen nicht über eine ausreichende infrastrukturelle
Ausstattung zur Versorgung einer stark wachsenden Bevölkerung, zum anderen ist ihr Anschluss an das höherrangige
Verkehrsnetz in der Regel ungünstig.
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Die höchste Siedlungseignung ergibt sich in den aus zentralörtlicher Sicht geeigneten Gemeinden, das heißt in den Siedlungsschwerpunkten, Mittel-
und Unterzentren, wenn sie über restriktionsfreie potentielle Siedlungsflächen verfügen. Dies gilt insbesondere, wenn eine günstige
Verkehrsanbindung zum Schienen- wie auch zum Straßenverkehrsnetz gegeben ist. In Karte 15 befinden sich derart geeignete Flächen vor allem
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| im Nordosten von Senden,
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| im Osten von Illertissen,
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| im Südosten von Günzburg und
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| nördlich, östlich und südwestlich von Jettingen-Scheppach.
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Ebenfalls von einer guten Eignung kann in den Gemeinden ausgegangen werden, die zumindest über einen günstigen Schienen- oder Straßenanschluss;
verfügen. Zu diesen Gemeinden zählen Leipheim, Burgau, Krumbach, Ichenhausen und Vöhringen.
Die anderen restriktionsfreien und unter dem Aspekt der dezentralen Konzentration geeigneten potentiellen Siedlungsflächen befinden sich in
Pfaffenhofen, Thannhausen, Dietenheim und Weißenhorn. Hiervon sind v.a. Thannhausen, aber auch Pfaffenhofen aus verkehrlicher Sicht für eine
verstärkte Besiedlung ungeeignet. Die in der Diskussion befindliche Einrichtung eines Bahnhaltepunkts in Weißenhorn würde die Eignung der hier
liegenden Flächen deutlich erhöhen.
Diese als am besten geeignet bezeichneten Gemeinden sind jedoch häufig durch eine hohe Vorbelastung gekennzeichnet. Deshalb ist darauf zu achten,
dass sparsam mit den Flächen umgegangen wird und dass Grünzäsuren, Frischluftschneisen und Erholungsflächen erhalten bleiben.
Insgesamt ergibt sich damit eine Anordnung der für eine Besiedlung geeigneten Flächen, die im Wesentlichen dem Verlauf der Entwicklungsachsen
entspricht. (Dieses Muster ist nur auf der Schwäbischen Alb weniger ausgeprägt.) Beispielsweise werden die Achsen im Iller- und Donautal sowie
Ulm - München, Ulm - Bodensee und Günzburg - Krumbach nachgezeichnet. Entscheidend ist jedoch, dass diese Flächen nicht bandartig zusammenhängen,
sondern punktuell auf die in den Achsen gelegenen zentralen Orte ausgerichtet sind.
Die Ergebnisse können als regionales Siedlungsleitbild und als Grundlage für die Fortschreibung des Regionalplans im Bereich Siedlungsstruktur,
zum Beispiel für die Ausweisung von "Hauptsiedlungsräumen" oder "regionalbedeutsamen Schwerpunkten der Siedlungsentwicklung",
verwendet werden. Durch die Zusammenführung mit den Ergebnissen von Umweltverträglichkeitsprüfungen anderer Regionalplanelemente, zum Beispiel
Sicherung oberflächennaher Rohstoffe oder Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur (für letzteres müsste eine UVP noch durchgeführt werden),
können die für die Plan-UVP wichtigen Summenwirkungen analysiert werden.
Umsetzungsprobleme liegen vor allem in den geringen Durchsetzungskompetenzen und dem primär restriktiv wirkenden Instrumentarium der
Regionalplanung begründet. Insbesondere die Gemeinden wehren sich gegen Eingriffe in ihre kommunale Planungshoheit. Andererseits
besteht die Notwendigkeit der interkommunalen Koordination der künftigen Flächennutzungen, um eine umweltverträgliche siedlungsstrukturelle
Entwicklung zu erreichen. Da die Regionalplanung aufgrund ihres integrativen Ansatzes als die hierfür geeignete Ebene angesehen wird, ist
eine Erweiterung ihres Instrumentariums und ihrer Kompetenzen zu fordern, so dass sie ihre zunehmende Funktion im Bereich des regionalen
Entwicklungsmanagements und der Moderation wahrnehmen kann. Die hier durchgeführte Plan-UVP, in der die Inhalte vorhandener Konzepte
(zentrale Orte, Entwicklungsachsen etc.) der Regionalplanung als Kriterien für die Siedlungspotentialermittlung herangezogen und mit
GIS-Methoden neu verknüpft werden, könnte ein Beitrag zur neuen Ausgestaltung der Regionalplanung sein.
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Vorteile des Einsatzes von Geographischen Informationssystemen
Die vorliegende, großräumige Plan-UVP zur Ermittlung von Siedlungspotentialen zeigt, dass Geographische Informationssysteme ein mächtiges
Instrument für eine effektive Gestaltung der Regionalplanung sein können, denn:
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| Auf der Grundlage einer einmal erfassten Datenbasis eines Raumes können verschiedene Planungsvarianten
berechnet und dargestellt sowie ihre Auswirkungen modelliert werden.
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| Prognosen können nicht nur (wie mit Statistiksoftware) berechnet, sondern auch mit nur wenig
zusätzlichem Aufwand in ihrer räumlichen Differenzierung dargestellt werden.
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| Mit ihnen können hochwertige Planungsgrundlagen in relativ kurzer Zeit erstellt werden.
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Hinzu kommt, dass jede planerische Arbeit - und so auch die Ermittlung von Siedlungspotentialen - zwangsläufig Wertungen enthält. Die
schrittweise Vorgehensweise und die bis zum Schluss flächendeckende Bewertung legen zu jedem Zeitpunkt die vorgenommenen Wertungen offen,
so dass sie nachvollzogen und damit zur eigenen Urteilsbildung beitragen und schließlich zur (politischen) Entscheidungsfindung führen
können.
In diesem Zusammenhang ist auch von großer Bedeutung, dass neben der komplexen Darstellung aller Kriterien (vgl. Karte 15) ein
Geographisches Informationssystem ebenso die Möglichkeit bietet, die Variablen der räumlichen Datenbank, die ein Teil des GIS ist, in
beliebiger Kombination abzufragen und in ihrer räumlichen Ausprägung darzustellen (vgl. Karte 16).
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| Karte 16: Siedlungspotential-Ermittlung im nördlichen Teil der Region Donau-Iller -
Beispiel für eine Abfrage der räumlichen Datenbank
(Größe: 185 kB)
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Einer der wichtigsten Vorteile von GIS ist jedoch die Möglichkeit, die Untersuchung bei geänderten Rahmenbedingungen zu aktualisieren.
Ebenso kann die Siedlungspotentialermittlung mit einem relativ geringen Aufwand auf die ganze Region Donau-Iller ausgedehnt werden,
indem die südlichen Regionsteile an das Untersuchungsgebiet "angehängt" werden.
Ein GIS kann jedoch lediglich ein - wenn auch sehr wichtiges - Hilfsmittel sein; für die Formulierung von Problemstellungen, die
Modellierung von Planungszusammenhängen und die Auswahl geeigneter Variablen und Analysemethoden ist grundsätzlich der Planer
verantwortlich. Außerdem lohnt sich der große Aufwand von Zeit und Kosten für Aufbau eines GIS nur dann, wenn die Daten laufend
aktualisiert werden und nicht nur für ein Projekt, sondern für verschiedene Themenstellungen genutzt werden. Dann aber ist ein GIS ein sehr
mächtiges Werkzeug für die raumbezogene Planung, um räumliche Sachverhalte zu verdeutlichen, Alternativen aufzuzeigen oder Vergleiche
zu erleichtern. GIS dienen deshalb als Management-Werkzeug, das Entscheidungsprozesse unterstützen sowie effizienter und fundierter
gestalten soll. Dies kann durch die Verdeutlichung und Visualisierung von Sachverhalten und Planungssituationen erfolgen; außerdem
sind Planungen durch Zwischenergebnisse untermauerbar und Ergebnisse reproduzierbar.
Neben dieser Unterstützung der praktischen Planung und der hochwertigen Darstellung von Untersuchungsergebnissen eröffnen Geographische
Informationssysteme auch neue Präsentationsmöglichkeiten der Ergebnisse regionalplanerischer Arbeit, indem sie in Screenshows oder ins
Internet eingebunden werden. Eine derartige Präsentation einer Region bietet der Regionalplanung die Möglichkeit zur Realisierung ihrer
neuen Marketingaufgaben und zur Darstellung ihrer eigenen Aktivitäten in der Öffentlichkeit.
Geographische Informationssysteme sind wertvolle Instrumente für die Regionalplanung und speziell auch für die Plan-UVP.
Sie können, soweit sie sinnvoll eingesetzt werden, einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Raumentwicklung leisten.
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| Weitere Artikel:
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| Geographische Informationssysteme in der UVP der Regionalplanung (pdf-Datei, 40 kB),
aus: STANDORT – Zeitschrift für Angewandte Geographie, 24. Jg., Heft 4, S. 52 ff.
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| Walter-Christaller-Preis 2000, aus: Eichstätter Kurier vom 21. 12. 2000
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Homepage von Andrea Mösgen, geb. Holzhauser: www.moesgen.de
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