Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt   Theologische Fakultät
Pastoraltheologie
Katholische KircheInformationen

Wesen und rechtliche Struktur

  1. Das Wesen der katholischen Kirche

    1. Worterklärung
    2. Entstehung der Kirche
    3. Wesen und Wesenseigenschaften der Kirche
    4. Communio-Struktur
    5. Katholische Kirche und die anderen Kirchen
    6. Sendung der Kirche
    7. Kirche und Welt
    8. Gegenwärtige Situation

  2. Rechtliche Struktur und Organisation


Dokumentation der Deutschen Bischofskonferenz
Herausgeber:
Prälat Wilhelm Schätzler
Sekretär der Deutschen
Bischofskonferenz
Redaktion:
Dr. Rudolf Hammerschmidt
Dipl.-Theol. Heike Thome
Anschrift:
Kaiserstr. 163
53113 Bonn
Fax (0228) 103-254

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1. Worterklärung

K i r c h e

Das deutsche Wort Kirche stammt vom griech. Wort kyriakon oder kyriake (= das dem Herrn gehörige [Haus]). Die amtliche Selbstbezeichnung der katholischen Kirche "ekklesia/ecclesia" meint im profanen Griechisch die durch den Herold aufgebotene Volksversammlung der freien Bürger einer Polis, später jede Menschenansammlung. In der griech. Übersetzung des Alten Testaments (Septuaginta) dient ekklesia als Übersetzung des hebräischen qahal und meint Israel als das von Gott berufene und Gott geweihte Volk, das Aufgebot Gottes. Indem das Neue Testament diesen Begriff übernimmt, beansprucht die junge Christenheit, das im AT für die Fülle der Zeit verheißene neue Gottesvolk zu sein, welches nun Juden und Heiden umfaßt.

e k k l e s i a

Innerhalb des NT findet sich der Begriff ekklesia in den synoptischen Evangelien nur an zwei Stellen (Mt 16,18; 18,17), welche in ihrer jetzigen Form vermutlich nicht unmittelbar auf Jesus selbst zurückgehen. Im einzelnen kann ekklesia im NT sowohl die einzelne Ortskirche (Apg 5,11; 1 Kor 1,2; 4,17 u. a.), die Universalkirche (Apg 9,31; Eph 1,22; 3,10 u. a.), aber auch die Hauskirche meinen (Röm 16,5; 1 Kor 16,19; Kol 4,15; Phlm 2). Wichtig ist, daß die ekklesia im NT immer als Kirche Gottes (1 Kor 1,2.10; 10,32 u. a.) bzw. als Kirche Christi (Röm 16,16) bezeichnet wird. Das unterscheidet sie von der politischen ekklesia; sie versammelt sich nicht, um über ihre eigenen Angelegenheiten zu beschließen, sondern um zu hören, was Gott beschlossen hat und um seine Heilstaten feiernd zu vergegenwärtigen. Indem die Christenheit freilich den politischen Begriff ekklesia und nicht die für Kultgenossenschaften und Mysterienvereine üblichen privatrechtlichen Begriffe als Selbstbezeichnung übernimmt, erhebt sie als theologische Größe zugleich einen öffentlichen Anspruch.

k a t h o l i s c h

Der Begriff katholische Kirche findet sich erstmals bei Ignatius von Antiochien (gestorben um 110) im Brief an die Smyrnäer (8,2). Das Wort katholisch hat im christlichen Sprachgebrauch schon früh sowohl die Bedeutung von allgemein und universal wie eine mehr qualitative und normative Bedeutung; in diesem zweiten Sinn bezeichnet katholische Kirche die wahre Kirche, welche im Unterschied zu den häretischen und schismatischen Gemeinschaften die Totalität und Fülle der Wahrheit Jesu Christi unverkürzt und unverfälscht bewahrt. In diesem doppelten Sinn ist katholisch als Eigenschaftsbezeichnung und Erkennungsmerkmal der wahren Kirche eingegangen in das Glaubensbekenntnis des Konzils von Konstantinopel (381) (DS 150), welches bis heute alle christlichen Kirchen verbindet. Zu einer Konfessionsbezeichnung (Konfession) wurde der Begriff katholisch erst nach der Reformation. Auch in diesem Gebrauch kommt ein Anspruch zum Ausdruck, der heute im Zeichen ökumenischer Annäherung nicht aufgegeben, aber doch nicht mehr einseitig exklusiv vertreten wird (vgl. 5).

K a t h o l i z i s m u s

Von dem Begriff katholische Kirche ist der Begriff "Katholizismus" zu unterscheiden. Zum letzteren gehören auch alle jene geistigen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen und Lebensäußerungen, die zwar von der katholischen Kirche oder von kath. Christen ausgehen oder davon mitgeprägt sind, die aber geschichtlich kontingenter Art sind und deshalb nicht einfach mit der katholischen Kirche identifiziert werden können. Sie gehören nicht zu deren bleibendem Wesen, sondern sind gleichzeitig zeit- und kulturgeschichtlich bedingt. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil es vom Wesen des Katholischen her gefordert ist, daß sich die Kirche einerseits in der jeweiligen sozio-kulturellen Situation inkulturiert und daß sie andererseits aufgrund ihrer Universalität mit keiner Kultur bzw. mit keiner ihrer kulturellen Ausprägungen identisch ist (vgl. 7). Der Reichtum geschichtlicher und kultureller Ausdrucksformen gilt in gewisser Weise als typisch katholisch, stellt freilich zugleich die Frage nach dem bleibenden Wesen der kath. Kirche.

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2. Entstehung der Kirche

Gründung durch Jesus

Das Wesen der Kirche wird zunächst in ihrer Entstehung und bleibend maßgebenden Grundlegung in der Heilsgeschichte deutlich. Zur Frage der Entstehung bzw. Grundlegung der Kirche hat die historische Kritik vielfältige Hypothesen aufgestellt, auf die nicht im einzelnen eingegangen werden kann. Das kirchliche Lehramt hat die Gründung der Kirche durch den irdischen Jesus entschieden festgehalten (DS 3540), aber auf dem 2. Vatikanischen Konzil im Sinn einer gestuften Kirchengründung wesentlich differenziert (Lumen Gentium [LG] 2-5). So läßt sich heute mit einem großen Konsens sagen:

Gott beruft alle Menschen

Im weiteren Sinn führt die Kirche ihren Ursprung bis auf die Anfänge der Menschheitsgeschichte zurück. Gott beruft den Menschen (alle Menschen!) ja nicht als isoliertes Individuum, sondern als ein Wesen, das auf Gemeinschaft angelegt ist und nur in Gemeinschaft seine Erfüllung finden kann. So wird die Sammlung des Volkes Gottes seit Anfang der Welt vorausbedeutet. Sie beginnt nach der Überzeugung der Kirchenväter bereits mit dem gerechten Abel und geschieht aufgrund des universalen Heilswillens Gottes verborgen unter allen Völkern. Deshalb können auch diejenigen, welche das Evangelium Christi und seine Kirche ohne Schuld nicht kennen, Gott aber aus ehrlichem Herzen suchen und seinen Willen je nach ihrem Gewissen zu erfüllen trachten, ja sogar diejenigen, die ohne Schuld noch nicht zur ausdrücklichen Anerkennung Gottes gekommen sind, im Heil sein; sie sind auf die Kirche hingeordnet (LG 16).

Abraham

Die öffentliche Sammlung des Volkes Gottes beginnt mit der Berufung Abrahams (auf den sich alle drei monotheistischen Religionen: Judentum, Christentum und Islam als Stammvater berufen) und mit der Erwählung Israels, durch welche die Kirche bereits vorbereitet wird. Die Kirche betrachtet deshalb Israel als Vorbereitung und Vorausbild, ja als Wurzelstock, in den sie selbst eingepflanzt wurde (vgl. Röm 11,16-24). Das Verhältnis von Kirche und Judentum ist darum ein Grundproblem jeder Ekklesiologie.

Die Jünger

Bei Jesus finden sich keine ausdrücklichen kirchenstiftenden Worte. Er knüpft jedoch an der prophetischen Verheißung einer endzeitlichen Sammlung Israels an und leitet sie durch sein Auftreten ein. Das wird vor allem daran deutlich, daß er aus dem weiten Kreis seiner Jünger die Zwölf als Repräsentanten der zwölf Stämme Israels in seine engere Gemeinschaft beruft und in besonderer Weise an seiner Sendung beteiligt (vgl. Mk 3,13-19 par; 6,6-13 par). Auch die Namengebung an Simon Petrus und damit seine besondere Beauftragung geht wohl auf Jesus selbst zurück (vgl. Mk 3,16 par). Beim letzten Mahl am Abend vor seinem Tod stiftet Jesus die Eucharistie als Mitte und Quelle des Lebens seiner Jünger (vgl. Mk 14,22-25 par;1 Kor 11,23-25). Was so im irdischen Leben und Wirken Jesu grundgelegt ist, kommt durch Jesu Tod am Kreuz "für die vielen", die Erscheinungen des Auferstandenen und die Sendung des Geistes an Pfingsten zur Erfüllung. Denn die Erscheinungen des Auferstandenen führen zur erneuten Sammlung seiner Jünger, und sie waren verbunden mit der Sendung der Apostel. Aufgrund der Verweigerung Israels in seiner Mehrheit und durch die Führung des Geistes kam es nunmehr zur Kirche als Kirche aus Juden und Heiden (vgl. Apg 15; Gal 3,28; Eph 2,14). Die Kirche tritt also in dem Maß ins Leben, als die Heilsgeschichte voran- und ihrer Erfüllung entgegenschreitet.

Kirche "zwischen den Zeiten"

Die Kirche ist jedoch noch nicht das vollendete Reich Gottes, sosehr dessen Kräfte in ihr schon gegenwärtig wirksam sind. Die Kirche ist noch unterwegs zur endzeitlichen Vollendung sie lebt "zwischen den Zeiten". Sie hat einerseits bereits Anteil am Endgültigen; sie hat deshalb die Verheißung, bis ans Ende der Zeit zu existieren und bleibend in der Wahrheit Jesu Christi gehalten zu sein (Indefektibilität, Infallibilität) (vgl. Mt 28,20). Auf der anderen Seite ist die Kirche wanderndes Gottesvolk. Sie existiert geschichtlich; deshalb gibt es nicht nur eine ihr äußerliche Kirchengeschichte, sondern eine wirkliche Geschichte ihrer Frömmigkeit, Liturgie, Theologie, Verfassung und auch ihrer Dogmen. Als "Kirche unterwegs" ist sie als die heilige Kirche immer auch die Kirche der Sünder, die stets der Reinigung bedürftig ist und immerfort den Weg der Buße und Erneuerung gehen muß. Sie ist in dieser Welt verkannte und verfolgte Kirche, deren tieferes Wesen verborgen und deshalb letztlich nur im Glauben erfaßbar ist. Sie muß schließlich dienende Kirche der Armen und für die Armen sein (LG 8). Gerade in dieser dienenden Gestalt ist sie messianisches Volk Gottes, Zeichen und Werkzeug der Einheit mit Gott und der Menschen untereinander (LG 1; 9 u. a.).

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3. Wesen und Wesenseigenschaften der Kirche

Bilder und Begriffe

Reflex bewußt wurde das Wesen der in der Offenbarung ein für allemal begründeten Wirklichkeit der Kirche erst im Laufe ihrer Geschichte. In grundlegender Weise kommt das Wesen der Kirche bereits in den Bildern und Begriffen zum Ausdruck, mit denen die Schrift und die altkirchliche Tradition die Kirche bezeichnen: die Heiligen (Apg 9,13.32.41; 26,10), Volk Gottes (1 Petr 2,10), Leib Christi (1 Kor 12,12 ff.; Kol 1,18 f.; Eph 1,21 u. a.), Braut Christi (Eph 5,25; Offb 19,7; 21,2.9; 22,17), Haus Gottes bzw. des Geistes (1 Kor 3,9; 1 Tim 3,15) u. a. Bei den frühen Kirchenvätern findet sich ebenfalls eine reiche Bilder- und Symbolsprache: die Kirche als Schiff und Arche Noa, als Mond, der sein Licht von der Sonne, die Christus ist, empfängt, als Mutter u. a. Bei den Kirchenvätern (bes. Augustinus) wurde die Kirche oft als Leib Christi verstanden, der aus der gemeinsamen Teilhabe an dem einen eucharistischen Leib Christi lebt (vgl. 1 Kor 10,16 f.). Diese vielfältigen Bilder und Begriffe umschreiben das Geheimnis der Kirche unter verschiedenen Aspekten; sie müssen sich komplementär ergänzen und bringen nur zusammen Reichtum und Fülle der Wirklichkeit der Kirche zum Ausdruck.

institutionelle Aspekte

Nach der sog. Konstantinischen Wende nahm die Kirche auch imperiale Züge an. In der gregorianischen Reform im 11. Jh. bildete sich im Kampf gegen das germanische Eigenkirchenwesen die von Rom zentral geführte Einheitskirche heraus. Vollends ging im 2. Abendmahlstreit (11. Jh.) das Verständnis für den Zusammenhang zwischen eucharistischem und ekklesialem Leib Christi verloren. Die Kirche wurde weithin als Körperschaft verstanden und mit dem Corpus christianum gleichgesetzt. Nicht zuletzt durch die Bindung an das Hl. Römische Reich deutscher Nation (Deutschland) und den Verlust der eucharistischen Ekklesiologie lebten sich Ost- und Westkirche auseinander; so kam es zum seither bestehenden Abbruch der Kirchengemeinschaft von 1054 (Ostkirchen). In der hochscholastischen Theologie, besonders bei Bonaventura und Thomas von Aquin wirkte die eucharistische Ekklesiologie der Väter und das Verständnis der Kirche als Leib Christi dennoch nachhaltig weiter. Eine ausdrückliche systematische Reflexion auf die Kirche setzte freilich erst anläßlich des Konflikts zwischen Papst und Kaiser bzw. französischem König, in Abgrenzung zu dem spiritualistischen Kirchenverständnis der Waldenser, von J. Wyclif und J. Hus, sowie in der Auseinandersetzung um den spätmittelalterlichen Konziliarismus (Konzil) ein. Erst in diesem Zusammenhang entstand ein eigener dogmatischer Traktat "De ecclesia" (Johannes Quidort von Paris, Johannes Torquemada u. a.). Dabei lag das Hauptgewicht in der damaligen Situation naturgemäß auf den institutionellen Aspekten der Kirche.

reformatorische Auffassung

Dem stellte die Reformation eine Sicht der Kirche als creatura verbi (M. Luther, Weimarer Ausgabe [WA] 6,560 f.) entgegen, deren ganzes Leben und Wesen im Wort Gottes besteht (WA 7,721). Die wahre Kirche ist deshalb nach reformatorischer Auffassung in der empirisch wahrnehmbaren Kirche verborgen (WA 18,652). Sie ist überall dort, wo das Evangelium rein gepredigt und die Sakramente evangeliumsgemäß verwaltet werden, und dies ist genug (satis est) zur wahren Einheit der Kirche (Confessio Augustana 7). Zwar gehören zur Kirche Ämter, die der öffentlichen Evangeliumsverkündigung dienen, aber die sichtbaren Strukturen der Kirche dürfen nach reformatorischer Auffassung nicht als heilsnotwendig erklärt werden (Kirchenamt II). Wesentlich für die Kirche ist vielmehr das allgemeine Priestertum aller Gläubigen. - J. Calvin, Calvinismus, M. Luther, Luthertum.

Kirche als Leib Christi

Demgegenüber betonte die kath. Kontroverstheologie (bes. R. Bellarmin) in besonderer Weise die Sichtbarkeit und die hierarchische Struktur der Kirche. In der Theologie des 18./19. Jh. wurde die Kirche in Abgrenzung gegenüber Übergriffen des absolutistischen Staates oft als societas perfecta, d. h. in dem Sinn als vollkommene Gesellschaft bestimmt, daß sie gegenüber dem Staat autark und autonom ist und alle Mittel zur Erreichung ihres Zieles in sich und aus sich selbst besitzt. Erst die romantische Theologie des 19. Jh. (bes. J. A. Möhler) stellte wieder die tiefere Sicht der Kirche als Leib Christi in den Vordergrund. Dadurch angeregt kam es in der 1. Hälfte des 20. Jh. im Zusammenhang der Bibel- und Jugendbewegung, aber auch neuer patristischer Forschungen zu einer ekklesiologischen Erneuerung (R. Guardini, K. Adam, O. Casel, H. de Lubac, Y. Congar u. a.). R. Guardini: "Die Kirche erwacht in den Seelen" (1922).

lehramtliche Aussagen

In unserem Jahrhundert wurde die Kirche erstmals ausdrücklich zum Gegenstand lehramtlicher Aussagen. Dies geschah, vorbereitet durch Pp. Leo XIII. (Enz. "Satis cognitum", 1896) und Pp. Pius XII. (Enz. "Mystici corporis", 1943), vor allem auf dem II. Vatikanischen Konzil (1962-65), ad intra besonders in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche "Lumen gentium", ad extra besonders in der Pastoralkonstitution "Gaudium et spes". Freilich stehen in den Konzilstexten oft eine hierarchische Ekklesiologie und eine neuere bzw. aus dem Geist der Schrift und der Kirchenväter erneuerte communio-Ekklesiologie unverbunden nebeneinander, was zu dem noch nicht abgeschlossenen Streit um die Interpretation und Verwirklichung des letzten Konzils geführt hat. Diese Konflikte betreffen sowohl das Wesensverständnis der Kirche und ihre innere Struktur (vgl. 4) wie ihr Verhältnis zur Welt (vgl. 6, 7).

heutige Auffassung

Nach dem II. Vatikanum läßt sich das Wesen der Kirche so umschreiben: Die Kirche ist eine einzige komplexe Wirklichkeit. Sie wird einerseits mit den biblischen und patristischen Bildern und Begriffen als Volk Gottes, Leib Christi, Tempel des Geistes u. a. bezeichnet (LG 6 f.); zugleich ist sie hier auf Erden als sichtbares gesellschaftliches Gefüge verfaßt sowie mit Mitteln sichtbarer und gesellschaftlicher Art ausgerüstet. Die Kirche ist verwirklicht (subsistit) in der katholischen Kirche (LG 8). Ihr Wesen ist damit letztlich nur im Glauben erfaßbar (credo ecclesiam), aber zeichenhaft sichtbar in der Verkündigung, in den Sakramenten, in der Diakonie (Caritas, Diakonie) und in den Ämtern der Kirche. In diesem Sinn ist die sichtbare Kirche gleichsam Sakrament, d. h. Zeichen und Werkzeug des durch Jesus Christus im Hl. Geist erschienenen und in ihr gegenwärtigen Heils Gottes für die Menschheit (LG 1 u. a.). Diese sakramentale Sicht der Kirche als Zeichen und Werkzeug erlaubte die katholischerseits manchmal vertretene Sicht der Kirche als Fortsetzung der Inkarnation wesentlich zu differenzieren, ja zu kritisieren. Die Kirche wird nun nur noch "in einer nicht unbedeutenden Analogie" zur Menschwerdung gesehen, einer Analogie, welche durch den in den sichtbaren Strukturen wirksamen Geist Christi vermittelt wird. So ist die communio der Kirche letztlich begründet in der trinitarischen communio. Die Kirche ist "das von der Einheit des Vaters, des Sohnes und des Hl. Geistes her geeinte Volk" (Cyprian) (LG 4). Als solche alle Völker, Rassen, Klassen und Geschlechter umspannende communio ist die Kirche ein messianisches Volk, sichtbares Sakrament der Einheit der Menschheit (LG 9). Die Kirche ist also in einer spannungsvollen, aber unauflöslichen Einheit Institution und Ereignis, Struktur und Leben. Sie ist die geschichtliche und gesellschaftliche Konkretheit des Christentums.

vier Wesenseigenschaften

Das Wesen der Kirche kommt zum Ausdruck in den vier Wesenseigenschaften, welche bereits im Glaubensbekenntnis des Konzils von Konstantinopel genannt werden: Sie ist die

  1. eine,
  2. heilige,
  3. katholische und
  4. apostolische Kirche (DS 150).
Diese Wesenseigenschaften sind zugleich Kennzeichen der wahren Kirche. Man kann mit ihrer Hilfe die wahre Kirche zwar niemandem andemonstrieren; aber die vier Kennzeichen ergeben zusammengenommen doch ein Gesamtgefüge das durch seine innere Stimmigkeit und Sinndichte Überzeugungskraft besitzt.

Was meint Einheit?

Die Einheit meint sowohl die Einzigkeit der Kirche wie ihre innere Einheit, welche freilich Vielfalt nicht aus-, sondern einschließt. Diese Einheit entspricht dem Willen Christi (vgl. Joh 17,21-23) und ist im einen Gott, im einen Herrn Jesus Christus, im einen Geist, dem einen Glauben und der einen Taufe, der Teilhabe an der einen Eucharistie und der Gemeinschaft mit dem einen apostolischen Amt begründet (vgl. Apg 2,42; Eph 4,2-6). So spricht man vom dreifachen Band der Einheit: Band des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung und Gemeinschaft (LG 14) (vgl. 4). Die Heiligkeit meint nicht primär ethische Vollkommenheit, sondern "objektive" Heiligkeit, d. h. Ausgesondertsein aus dem Bereich des Weltlichen für den Dienst für Gott und sein Reich. So ist die Kirche zwar in der Welt, aber nicht von der Welt (vgl. Joh 17,11.14 f.). Aus dieser "objektiven" Heiligkeit folgt die Verpflichtung zur "subjektiven" Heiligkeit, zu der alle Christen berufen sind (LG 39-42). Der Anspruch, die heilige Kirche zu sein, steht freilich in Spannung zur faktischen Kirche der Sünder; die Kirche muß darum ecclesia semper reformanda sein (vgl. 2). Die Katholizität (vgl. 1) meint

  1. Sendung zu allen Menschen, allen Völkern, Kulturen, Rassen und Klassen,
  2. Universalität der Kirche hinsichtlich Raum und Zeit und
  3. Besitz der Fülle der Heilsgaben, Dienste und Stände (vgl. LG 13).
Die Kirche ist katholisch, heißt also: Sie verkündet den ganzen Glauben und das ganze Heil für den ganzen Menschen und die ganze Menschheit. Die Apostolizität meint, daß die Kirche insgesamt auferbaut ist auf dem ein für allemal überlieferten und bleibend maßgebenden Glauben der Apostel, welcher in besonderer Weise durch diejenigen weitergegeben wird, welche in der apostolischen Nachfolge stehen (LG 19 f.; vgl. 5; Kirchenamt I). Apostolizität ist darum sowohl eine inhaltliche (apostolische Tradition) wie eine mehr formale und strukturelle Bestimmung (apostolische Sukzession). Dabei ist die apostolische Sukzession die verbindliche Gestalt, deren normativer Gehalt die apostolische Tradition ist. An dieser Stelle befinden wir uns am neuralgischen Punkt des ökumenischen Gesprächs über die Kirche, wobei es letztlich um die Frage geht, ob und ggf. welche sichtbaren Strukturen zum Wesen der Kirche gehören.

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4. Communio-Struktur

Der grundlegende Strukturbegriff der katholischen Kirche, wie ihn das II. Vatikanum herausgestellt hat, lautet: communio. Das bedeutet (bei aller Zweideutigkeit, die den Konzilsaussagen noch anhaftet) eine Abkehr von einer rein naturrechtlichen Begründung des Kirchenrechts mit Hilfe des Begriffs der "societas perfecta" (vgl. 3). Ausgangspunkt ist vielmehr der theologische Begriff der communio, der weder mit dem dt. Begriff Gesellschaft noch dem der Gemeinschaft verwechselt werden darf. Communio bedeutet in erster Linie die Teilhabe an den Heilsgaben, konkret: die Teilhabe am Hl. Geist, am Evangelium, an den Sakramenten, besonders an der Eucharistie, an der Liebe. Durch die gemeinsame Anteilhabe an diesen Heilsgaben wird die Gemeinschaft der Christen untereinander erst begründet. Die Kirche entsteht also nicht "von unten" durch nachträglichen Zusammenschluß einzelner Christen; Kirche ist vielmehr der von Gott her vorgegebene Raum des Heils und in diesem tieferen theologischen Sinn göttliche Institution. Deren konkrete Verwirklichung geschieht freilich in geschichtlicher Weise (vgl. 2). Das ist letztlich darin begründet, daß die Annahme des Heils von ihrem Wesen her ein freier Akt des Menschen ist. Die bleibenden Wesensstrukturen der Kirche verwirklichen sich also immer in zeit- und kulturgeschichtlich kontingenten Ausprägungen, die nicht verabsolutiert werden dürfen. Wir haben das unveränderliche ius divinum also nur in veränderlichem ius humanum. Insofern hat auch eine theologische Rechtsbegründung anthropologische Voraussetzungen. Konkret formuliert: Die Kirche muß als göttliche Institution zugleich eine Institution menschlicher und christlicher Freiheit sein und als solche Modellcharakter besitzen (Freiheit VI).

Die communio verwirklicht sich zunächst in der gemeinsamen Teilhabe aller getauften Christen am Heil und an der gemeinsamen Verantwortung (gemeinsames Priestertum; Priester, Priestertum). Dies kommt grundlegend in 1 Petr 2,5.9 zum Ausdruck (vgl. Offb 1,6; 5,10; 20,6). Aufgrund der privilegierten Stellung des Klerus nach der Konstantinischen Wende und des Bildungsprivilegs der Kleriker im frühen Mittelalter kam es im Gratianischen Dekret zu der fatalen Auffassung von den zwei Arten von Christen (Klerikalismus) und damit der Abwertung der Laien und ihrer aktiven Stellung und Mitverantwortung in der Kirche aufgrund von Taufe und Firmung. Die kontroverstheologische Abweisung der reformatorischen Lehre vom allgemeinen Priestertum (vgl. 3) führte zu einer weiteren Verhärtung dieser Position. Vorbereitet durch die kirchlichen Erneuerungsbewegungen des 19. und 20. Jh. hat das II. Vatikanum die gemeinsame Sendung des ganzen Gottesvolkes und die gemeinsame Teilhabe aller Christen am prophetischen, priesterlichen und diakonalen Dienst der Kirche wieder nachdrücklich herausgestellt (LG 10-12; 34-36; Dekret über das Apostolat der Laien "Apostolicam actuositatem" [AA], 3-8) und dabei den Laien in besonderer Weise den "Weltcharakter", die Aufgabe der Heiligung der Welt "von innen her" zugesprochen (LG 31; vgl. 7). Sie sollen zugleich ihre weltliche Erfahrung und Kompetenz in die Kirche einbringen. So betätigt sich ihr Apostolat sowohl in der Kirche wie auch in der Welt (AA 9). Im engen Zusammenhang dieser Lehre von der gemeinsamen Sendung aller steht die Lehre vom sensus und consensus fidelium (LG 12), welche letztlich eine dialogische Ausübung des kirchlichen Lehramts erforderlich macht.

Diese fundamentale Gleichheit und Brüderlichkeit aller Christen wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß die kirchliche communio als eine durch unterschiedliche Geistgaben (Charismen), Dienste und Ämter strukturierte Gemeinschaft zu verstehen ist (LG 12). "Es gibt verschiedene Gnadengaben, aber nur einen Geist" (1 Kor 12,4). Zu diesen Geistgaben gehören auch die Leitungsämter in der Kirche (vgl. 1 Kor 11,28; Eph 4,11 f.), durch welche bestimmte Funktionen der Apostel durch die Geschichte hindurch wahrgenommen werden (vgl. Apg 20,28). So sind nach kath. Auffassung die Bischöfe aufgrund göttlicher Einsetzung an die Stelle der Apostel als Hirten der Kirche getreten (LG 20) (Bischof, Kirchenamt I). Deshalb ist die communio der Kirche immer auch eine communio hierarchica (Kirchenverfassung I). Die Kirche ist "das mit dem Bischof geeinte Volk und die ihrem Hirten anhängende Herde" (Cyprian). Die Kirche geht jedoch in keiner Weise in der hierarchischen Struktur auf; vielmehr gibt es in der Kirche eine legitime Spannung von amtlichem und nicht-amtlichem Charisma. Charisma und Amt sind also kein Gegensatz, sie können und müssen sich vielmehr ergänzen und zusammenwirken. Das charismatische Wesen der Kirche wäre darum mißverstanden, wollte man es gegen die Ordnung in der Kirche ausspielen; diese muß vielmehr immer wieder charismatisch erneuert werden. Das Amt darf deshalb den Geist nicht auslöschen, es muß die Geister prüfen und das Gute festhalten, ermutigen, fördern und integrieren (vgl. 1 Thess 5,19-21); es ist selbst auf das Zusammenwirken mit den anderen Charismen angewiesen. Augustinus: "Mit euch bin ich Christ, für euch bin ich Bischof."

Die communio von vielfältigen Charismen, Diensten und Ämtern in der Kirche verwirklicht sich konkret zunächst in der Ortskirche (Diözese; Bistum; Kirchenverfassung). Diese ist nicht nur ein Verwaltungsdistrikt der universalen Kirche, sondern Realisation und Repräsentation der Kirche Jesu Christi (Christus Dominus 11; vgl. 1). Innerhalb der Diözese ist normalerweise die einzelne Gemeinde der Lebensraum des Christen (Pfarrei). Ehe und Familie können als eine Art Hauskirche bezeichnet werden (LG 11; vgl. 1). Die einzelne Ortskirche ist von ihrem Wesen her auf die Gemeinschaft mit allen anderen Ortskirchen angewiesen. Die universale Kirche ist deshalb weder bloße Dachorganisation noch monolithische Einheitskirche, sondern als communio "in und aus" den Ortskirchen zu verstehen (LG 23). Das Petrusamt ist Dienst an dieser Einheit in der Vielfalt der Kirchen (Papst). Diese von den Ortskirchen ausgehende Sicht der Kirche als communio bedeutet eine Wende gegenüber der universalistischen Einheitsekklesiologie des 2. Jt. und eine Erneuerung des altkirchlichen Verständnisses, welches jedoch die Ergebnisse des 2. Jt., besonders den Primat des Papstes, zu integrieren imstande ist. Um die konkrete Verwirklichung dieser erneuerten Sicht der Kirche gibt es gegenwärtig freilich noch vielfältige Spannungen und Auseinandersetzungen (vgl. 8). Die volle Verwirklichung der communio-Ekklesiologie ist in besonderer Weise unter ökumenischem Gesichtspunkt von zukunftsweisender Bedeutung.

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5. Katholische Kirche und die anderen Kirchen

Die katholische Kirche versteht sich als die wahre Kirche, in der die Kirche Jesu Christi verwirklicht ist (subsistit) (vgl. 3). Es ist deshalb geschichtliche Tragik, Ärgernis und menschliche Schuld, daß sie faktisch als Konfessionskirche existiert. Lange Zeit hat sie ihren Anspruch, die wahre Kirche Jesu Christi zu sein, einseitig exklusiv zur Geltung gebracht. Die ökumenische Einstellung, zu der sich die katholische Kirche seit dem II. Vatikanum (Dekret "Unitatis redintegratio" [UR]) amtlich bekennt, besagt, daß nicht von dem die Kirchen Trennenden, sondern von dem sie Verbindenden auszugehen ist. Sie anerkennt heute, daß in den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften vielfältige und wesentliche der Kirche Jesu Christi eigene Elemente, welche auf die volle kath. Einheit hindrängen, verwirklicht sind (bes. das Wort Gottes, die Taufe, der Geist Gottes und seine Gaben, bei den orthodoxen Kirchen auch die Eucharistie und das Bischofsamt) (LG 8). Damit sind die von der katholischen Kirche getrennten Kirchen und Gemeinschaften für ihre Glieder

Mittel des Heils (UR 3). Die katholische Kirche steht mit ihnen schon jetzt in einer wirklichen, wenngleich noch unvollständigen Gemeinschaft.

Die schmerzlichste Folge dieser noch nicht vollen Gemeinschaft besteht darin, daß in dieser Situation die Gemeinschaft in der Eucharistie, dem Sakrament der Einheit (Sacrosanctum Concilium 47), (von außerordentlichen pastoralen Notsituationen abgesehen) nicht möglich ist (Orientalium Ecclesiarum 26 f.; UR 8; 15; 22; CIC c. 844). Solange die größere Einheit noch nicht Wirklichkeit ist, kann auch die katholische Kirche die ihr eigene Fülle der Katholizität konkret lebensmäßig nicht voll verwirklichen (UR 4); zwischen ihr und den getrennten Kirchen und Gemeinschaften besteht deshalb das Verhältnis eines gegenseitigen Gebens und Empfangens. Das ökumenische Ziel der sichtbaren Einheit aller Christen ist im Willen Jesu Christi selbst begründet (vgl. 3). Es dient auch der Glaubwürdigkeit der Kirche und ihres Dienstes in der Welt von heute (Konfession; Ökumene, ökumenische Bewegung).

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6. Sendung der Kirche

Die Sendung der Kirche ist von Jesus Christus und vom Ziel der Heilsgeschichte, vom Reich Gottes her zu bestimmen. Sie kommt klar zum Ausdruck im Auftrag Christi: Geht zu allen Völkern, macht alle Menschen zu meinen Jüngern, tauft sie und lehrt sie alles befolgen, was ich euch geboten habe (vgl. Mt 28,19 f.; Mk 16,16). Durch ihre drei Grunddienste: Verkündigung (martyria), Liturgie, besonders Sakramente (leiturgia; Kult) und brüderlicher Dienst (diakonia; Caritas, Diakonie) nimmt die Kirche am dreifachen Amt Jesu Christi als Prophet, Priester und Hirte teil, um das mit Jesus Christus im Hl. Geist endgültig angebrochene endzeitliche Heil Gottes in der Geschichte zu vergegenwärtigen. Letztlich wird im Reich Gottes Gott "alles in allem" sein (1 Kor 15,28). Das Heil besteht darum primär nicht in einzelnen Heilsgaben, sondern in der Teilhabe an der Selbstmitteilung Gottes durch Jesus Christus im Hl. Geist und in der darin geschenkten Vorwegnahme der endzeitlichen Gemeinschaft mit Gott und in Gott.

Dieses Heil ist auf eine verborgene Weise in der ganzen Menschheitsgeschichte wirksam präsent und so grundsätzlich allen Menschen angeboten (vgl. 2); durch die Kirche wird es zeichenhaft sichtbar und hörbar. So bereitet sich durch die sichtbare Kirche die Einbringung aller Wirklichkeit in das kommende Reich Gottes vor (vgl. Eph 1,10). Kirchengliedschaft, Mission.

Im Vollzug dieser ihrer Sendung bilden die Verherrlichung Gottes und der Dienst am Heil der Menschen eine unlösbare Einheit, welche letztlich der Einheit der zwei Teile des christlichen Hauptgebots, der Einheit von Gottes- und Nächstenliebe (vgl. Mk 12,29-31 par) entspricht. Um das Verhältnis dieser beiden Aspekte geht heute der Streit zwischen einer mehr "horizontalen" anthropozentrischen und einer mehr "vertikalen" theozentrischen Sicht. Letztlich ist diese Alternative falsch. Denn das Heil des Menschen besteht in der Verherrlichung Gottes, diese aber geschieht wiederum in besonderer Weise durch den Dienst an den Menschen. "Die Ehre Gottes ist der lebendige Mensch" (Irenäus von Lyon). Deshalb kann und muß das endzeitliche Heil in zeichenhafter Weise schon innerzeitlich in der Kirche und ihren Lebensformen wie im Einsatz der Kirche bzw. der Christen für Leben, Gerechtigkeit, Frieden und Freiheit in der Welt sichtbar werden. Der Weltdienst der Kirche ist deshalb ein integrierender Bestandteil ihres Heilsdienstes (vgl. 7). Die Sendung der Kirche ist also weder rein spirituell und jenseitig und noch weniger rein innerweltlich, sondern integral zu verstehen, wobei vom Primat der geistlichen Sendung auszugehen ist. In diesem Sinn hat Pp. ä Paul VI. in Aufnahme der berechtigten Anliegen der "ä Theologie der Befreiung" von der Aufgabe einer "integralen Befreiung" gesprochen, welche ausgehend von der Befreiung (Erlösung) von Sünde, Gesetz und Tod zum neuen Leben in Jesus Christus bei allem Bewußtsein von der Vorläufigkeit, Zweideutigkeit und dem fragmentarischen Charakter aller menschlichen Bemühungen eine ganzmenschliche, und d. h. auch eine psychologische, kulturelle und politische Befreiung einschließt (Apost. Schreiben "Evangelii nuntiandi", 1975, 30-38) (vgl. 3; politische Theologie).

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7. Kirche und Welt

Die Kirche ist Zeichen und Werkzeug des Reiches Gottes, welches nicht von dieser Welt ist, aber doch die Wirklichkeit insgesamt umfassen wird. Deshalb ist die Kirche sowohl in ihrer Zuordnung zur Welt wie in ihrer Unterscheidung von ihr zu verstehen. Die Verhältnisbestimmung beider Gesichtspunkte bildet einen wesentlichen Konfliktpunkt in der gegenwärtigen Kirche, vor allem in der Auseinandersetzung mit der politischen Theologie und der Theologie der Befreiung. Dabei sind alle einseitigen Lösungen als nicht wirklich katholisch zu betrachten (vgl. 6).

Die Zuordnung ergibt sich daraus, daß die Kirche in der Welt und in der Geschichte lebt und an deren Strukturen wie an deren Sündigkeit teilhat (vgl. 2). Insofern unterliegt die Kirche soziologischer und ideologiekritischer Betrachtungsweise. Andererseits ist die Kirche in die Welt gesandt, um diese von innen her mit dem Geist des Evangeliums zu durchdringen und das Heil in zeichenhafter Leibhaftigkeit zu verwirklichen (vgl. 6). Jesus Christus ist ja Schlüssel und Mittelpunkt der ganzen Menschheitsgeschichte (GS 10; 45). Aus der christlichen Botschaft fließen deshalb Licht und Kraft zum Aufbau der menschlichen Gemeinschaft (GS 42; AA 5). Die Spaltung zwischen Glauben und Leben gehört darum nach dem Vatikanum II zu den schweren Verirrungen unserer Zeit (GS 43). Die Kirche muß gewissermaßen Sauerteig und gleichsam die Seele sein, die von innen her alles zu durchdringen versucht (GS 38; 40). Hier liegen vor allem die Sendung und die Verantwortung der christlichen Laien (vgl. 4).

Die Unterscheidung (nicht Scheidung!) von Kirche und Welt hat vor allem die Eigenständigkeit der Kirche gegenüber jeder weltlichen Gewalt zur Folge und ihr Recht, überall in der Welt das Evangelium frei zu verkünden. Diese Unterscheidung bedeutet außerdem, daß die Kirche an keine bestimmte Kultur und an kein politisches System gebunden ist. Deshalb kann sie die Welt und ihre Sachbereiche (Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik u. a.) in ihre relative Eigenständigkeit freigeben (GS 36; 56; 76; AA 7). Die Kirche unterstellt diese Bereiche ihrem Urteil nur in sittlicher Hinsicht, wenn die Grundrechte der Person und das Heil der Seelen es verlangen. In weltlichen Fragen dagegen können einzelne Christen auf der Grundlage und innerhalb der Grenzen des gemeinsamen Glaubens zu einem unterschiedlichen Urteil kommen (GS 43). Durch diese Unterscheidung ist die Kirche zugleich Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person (GS 76). Sie ist außerdem in ihrer Unabhängigkeit von jeder konkreten Kultur und in ihrer Universalität ein Band des Friedens und der Versöhnung zwischen den Menschen, Völkern, Kulturen, Rassen und Klassen (GS 42). Sie ist durch ihre ganze Existenz eine Kritik an der unfrei machenden Vergötzung innerweltlicher Größen und ein Zeichen der je größeren Hoffnung.

Aus Zuordnung wie Unterscheidung von Kirche und Welt folgt eine dialogische und partnerschaftliche Verhältnisbestimmung, die sich freilich erst in einem langen, konfliktreichen geschichtlichen Prozeß herausgebildet hat. Diese ist trotz der faktisch so gelaufenen historischen Entwicklung letztlich keine Konzession der Kirche an die Welt und ihr letztlich auch nicht abgetrotzt, sondern Ergebnis eines Prozesses der Selbstfindung der Kirche wie der Welt. Da das Verhältnis beider geschichtlich ist, kann dieses je nach den historischen Voraussetzungen im einzelnen unterschiedliche Formen annehmen. Vor allem darf man dieses Verhältnis nicht in unrealistischem und letztlich auch unbiblischem Optimismus harmonistisch sehen. Auch in der Gegenwart und in der Zukunft sind besonders im Verhältnis zu totalitären Systemen schwere und bis zum Martyrium reichende Konflikte nicht ausgeschlossen; im Gegenteil, die Kirche darf nicht trügerischen Harmonieträumen verfallen, sondern muß in dieser Welt realistisch immer wieder neu mit solchen Auseinandersetzungen rechnen und sich in ihnen als Zeichen und Werkzeug der Freiheit erweisen. - Christentum, Freiheit VI: Kirche und Freiheit, Integralismus, katholische Soziallehre; Kirche und Gesellschaft, Kirche und Staat, Klerikalismus, Laizismus, Religionsfreiheit, verfolgte Kirche. - Zum Verhältnis zu den anderen Religionen Christentum, Religionen.

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8. Gegenwärtige Situation

In einer theologischen Situationsbestimmung (im Unterschied zu einer mehr soziologischen oder nur statistischen; vgl. II; ä Kirche) geht es nicht um eine subtile Analyse der Einzelheiten (sosehr diese vorausgesetzt werden muß) als vielmehr um eine Deutung der "Zeichen der Zeit" im Licht des Evangeliums. "Gaudium et spes" spricht von Hoffnung und Angst in der gegenwärtigen Menschheit, die beide in dem Übergang von einem mehr statischen Verständnis der Ordnung der Wirklichkeit zu einem mehr dynamischen und evolutiven (man müßte heute hinzufügen: revolutionären und emanzipatorischen) Verständnis begründet sind. Der rasante geschichtliche Wandel weckt Hoffnungen, führen aber auch zu erheblichen Gleichgewichtsstörungen, Widersprüchen und Konflikten (GS 1-10).

Einerseits gibt es die Entwicklung zu einem immer engeren Zusammenrücken und zu einer immer größeren Verflechtung innerhalb der Menschheit, die dabei zugleich immer deutlicher und bedrohlicher ihre innere und äußere Zerrissenheit und ihre tödlichen Interessenkonflikte erfährt. Die Kirche wird in dieser Situation erstmals in einem aktuellen Sinn Weltkirche (was sie potentiell schon immer war) und konkret für die Einheit, den Frieden und die Versöhnung in der Welt in Dienst genommen. In dem Maße, als sie heute Weltkirche geworden ist, ist sie nicht mehr primär europäische Kirche, welche ihre Lebens- und Denkformen in die Missionsländer "exportiert"; sie muß sich vielmehr in den verschiedenen kulturellen Räumen in unterschiedlicher Weise inkulturieren (Kultur II), wobei sich das Schwergewicht schon heute immer mehr auf die ehemaligen Missionsländer der südlichen Hemisphäre verlagert. Das bedeutet, daß die katholische Kirche in dem Maß, als sie konkret lebensmäßig Weltkirche wird, gleichzeitig durch einen in dieser Form neuartigen inneren Pluralismus charakterisiert ist, welcher die Einheit der Kirche aufs äußerste beansprucht. In dieser Situation muß sich die vom II. Vatikanum proklamierte communio-Ekklesiologie (vgl. 4) bewähren, indem sie eine Vielfalt innerhalb der größeren Einheit ermöglicht.

Ein zweites Charakteristikum der gegenwärtigen Situation ist die Verdiesseitigung der Kultur, welche vielfältige, auch christliche Wurzeln hat und im einzelnen verschieden interpretiert werden kann (Säkularisierung). Die Kirche gerät damit universal in eine Diasporasituation, die sie weder durch reaktionäre restaurative Träume auf Wiederherstellung des Corpus christianum noch durch Flucht nach vorne in Richtung auf einen neuen Integralismus immanentistischer Art überspringen darf, sondern im Gehorsam gegen die ihr vom Herrn der Geschichte verfügte Stunde annehmen muß. Die Zeit geschlossener Katholizismen ist damit vorbei. Der zweifellos bestehenden Gefahr einer Diffusion des Katholischen kann nur durch eine offene Identität, und d. h. weltoffene, aber nicht weltförmige Katholizität gewehrt werden. Die Wertkonflikte, in welche der einzelne Christ dadurch gerät, lassen sich nur durch eine bewußtere und personalere Gestalt des Glaubens und der Glaubensvermittlung einerseits und durch Rückhalt in lebendigen kirchlichen Gemeinden und Gemeinschaften andererseits lösen. So ist die katholische Kirche gegenwärtig auf dem Weg über vielfältige innere und äußere Konflikte mitten in einem Gestaltwandel begriffen, dessen Ende noch nicht abzusehen ist, in dem sich aber ihre communio-Struktur und damit der Reichtum ihrer Katholizität deutlicher und reicher ausprägen wird, als dies in den letzten Jahrhunderten ihrer Geschichte der Fall sein konnte.

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II. Rechtliche Struktur und Organisation

Rechtliche Struktur und Organisation der katholischen Kirche sind durch ihr Wesen vorgegeben (vgl. I). Sie bedürfen keiner Verfassungsurkunde im eigentlichen Sinne. Die sakramentale Ordnung der Kirche, die durch die Taufe die Gläubigen "zum Volk Gottes" macht, verleiht der rechtlichen Struktur und Organisation der Kirche das Bleibende, Unverlierbare. Obwohl die kirchliche Ordnung dermaßen in der Taufe verankert und damit die personale Gleichwertigkeit der Glieder begründet ist, gibt es "kraft göttlicher Weisung ... unter den Gläubigen geistliche Amtsträger, die im Recht auch Kleriker genannt werden; die übrigen dagegen heißen auch Laien" (CIC 209). - Kirchenamt, Laie.

Die Normen des geschriebenen Rechts finden sich in erster Linie im Codex Iuris Canonici (CIC). Hinzugezogen werden müssen die Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils: hier besonders die dogmatische Konstitution "Lumen gentium" über die Kirche und die Liturgiekonstitution "Sacrosanctum Concilium" sowie die Dekrete "Christus Dominus" über die Hirtenaufgabe der Bischöfe und "Orientalium Ecclesiarum", ferner die Ausführungsbestimmungen zu den einzelnen Konzilsdokumenten. Voraus gingen kirchliche Rechtssammlungen im Corpus Iuris Canonici und die Beschlüsse früherer Konzilien.

Oberster Hirte der Kirche ist der Papst als Nachfolger des hl. Petrus und Stellvertreter Christi (vicarius Christi). Die obersten Ratgeber des Papstes, denen im Fall der Sedisvakanz das Recht der Papstwahl zukommt, sind die Kardinäle.

Das II. Vatikanum hat die Lehre von der Kollegialität ergänzt und betont. Sakramentale Grundlage der Kollegialität ist die communio-Ekklesiologie (vgl. I 4). "Deswegen ist die Theologie der Kollegialität wesentlich umfassender als ihre rein juridische Betrachtung. Der Affekt für Kollegialität umfaßt mehr als die effektive Kollegialität, die nur juridisch verstanden ist. Der Sinn für Kollegialität ist die Seele der Zusammenarbeit zwischen Bischöfen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Kollegiales Handeln im engen Sinn schließt die Aktivität des ganzen Kollegiums, eins mit seinem Haupt, über die gesamte Kirche ein; seinen höchsten Ausdruck findet es im ökumenischen Konzil".

Die verschiedenen Teilverwirklichungen dieser Form der Kollegialität kann man nicht unmittelbar aus dem theologischen Prinzip ableiten, sie sind vielmehr durch das Kirchenrecht geregelt (cc. 336-341 CIC). Dennoch sind sie authentische Zeichen und Werkzeuge des Sinnes für Kollegialität. Dazu gehören in erster Linie: Bischofssynode (Synode), Römische Kurie, Bischofskonferenzen (Bischof) (vgl. hierzu cc. 342-359; 447-459).

Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Papst verschiedener Behörden, auch Dikasterien genannt; sie tragen die Gesamtbezeichnung Römische Kurie. Mit der Const. Ap. "Regimini Ecclesiae Universae" vom 15. 8. 1967 hat Pp. Paul VI. die vom Konzil gewünschte Kurienform verwirklicht; ergänzt durch weitere nachfolgende Reformmaßnahmen.

Das Staatssekretariat unterstützt unmittelbar den Papst bei der Leitung der Gesamtkirche. Der Rat für die öffentlichen Angelegenheiten der Kirche ist insbes. zuständig für politische Fragen, für Verhandlungen mit den Staatsregierungen und die Pflege der diplomatischen Beziehungen (päpstliches Gesandtschaftswesen). Die erforderliche Abstimmung zwischen "Staatssekretariat" und "Rat für die öffentlichen Angelegenheiten" ist dadurch gewährleistet, daß die Leitung beider Behörden in der Hand des Kardinalstaatssekretärs vereinigt ist.

Die Kongregationen, die sich aus einer vom Papst bestimmten Anzahl von Kardinälen und i. d. R. aus sieben Diözesanbischöfen zusammensetzen, sind in erster Linie oberste Verwaltungsorgane mit eigenem Aufgabenkreis. Sie haben gewisse Gesetzgebungsbefugnisse und in wenigen Ausnahmefällen üben sie auch Gerichtsbarkeit aus.
Es bestehen (1986) folgende Kongregationen für:

  1. die Glaubenslehre,
  2. die Ostkirchen,
  3. die Bischöfe,
  4. die Sakramente und den Gottesdienst,
  5. den Klerus
  6. die Ordensleute und Säkularinstitute,
  7. das kath. Bildungswesen,
  8. die Evangelisation der Völker oder die Glaubensverbreitung,
  9. die Selig- und Heiligsprechungen.
Den Kongregationen zuzuzählen ist auch der Päpstliche Rat für die Laien. Trotz der Bezeichnung als "Rat" ist er von der Aufgabenstellung und der Zielsetzung her eine Kongregation.

Zu den Kurienbehörden zählen ferner die Gerichtshöfe, ständigen Sekretariate, Kommissionen und Räte.

Das bischöfliche Amt, aufgrund göttlichen Rechts eingerichtet (c. 375 CIC), gibt dem regierenden Bischof (Ortsordinarius) "in der ihm anvertrauten Diözese die ganze, ordentliche, eigenberechtigte und unmittelbare Gewalt". Ausgenommen ist, "was von Rechts wegen oder aufgrund einer Anordnung des Papstes der höchsten oder einer anderen kirchlichen Autorität vorbehalten ist" (c. 381).

Nach der territorialen Jurisdiktion ist die katholische Kirche (Ende 1984) in 2440 Bistümer gegliedert. Davon sind: 13 Patriarchate, 447 Metropolitansitze, 66 weitere Erzbistümer und 1914 Bistümer. Hinzu kommen 69 Prälaturen, 19 Abteien, 21 Exarchate und Ordinariate (für die orientalischen Riten), 75 Apostolische Vikariate, 52 Apostolische Präfekturen, 6 Missionen "sui iuris" und 7 Apostolische Administraturen "ad nutum S. Sedis". Seit 1958 hat sich die Zahl der Patriarchate um 2, der Metropolitansitze um 131, der Erzbistümer um 24 und der Bistümer um 631 erhöht. Die Zahl der Apostolischen Vikariate nahm ebenso ab (um 141) wie die Zahl der Apostolischen Präfekturen (um 63). Die Zunahme der Zahl der Bistümer ist zurückzuführen auf die Entwicklung der Kirche in den Ländern der Dritten Welt, da die Zahlen in Nordamerika und Europa nahezu konstant blieben.

Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind die Diözesen (Bistümer) zu Kirchenprovinzen zusammengefaßt, um "ein gemeinsames pastorales Vorgehen der verschiedenen Nachbardiözesen" zu fördern. Die Errichtung, Auflösung oder Veränderung eines solchen teilkirchlichen Verbandes ist "Sache ausschließlich der höchsten kirchlichen Autorität" (c. 431 CIC). Der Kirchenprovinz steht der Metropolit (Titel: Erzbischof) vor (c. 435).

Die Diözese ist unterteilt in Dekanate und Pfarreien (paroeciae). Die Pfarrei ist der unterste selbständige Teilverband und umfaßt i. d. R. ein bestimmtes Gebiet (Territorialprinzip). Im Interesse der Seelsorge können jedoch auch Personalpfarreien errichtet werden: z. B. Militärpfarreien (Militärseelsorge), Pfarreien für Minderheiten eines bestimmten Ritus, einer anderen Nationalität oder Sprache.

Die Bischofskonferenzen, die in verschiedenen Ländern auch schon vor dem Konzil bestanden, so z. B. in Deutschland seit 1848, erhielten durch das Konzilsdekret "Christus Dominus" (CD) ihre kirchenrechtliche Anerkennung (CD 37 und 38) und durch die cc. 447-459 CIC. Ende 1984 gab es in der ganzen Welt 101 Bischofskonferenzen (Ende 1965: 53). - In der Zeit nach dem Konzil haben sich 11 regionale oder internationale Zusammenschlüsse von Bischofskonferenzen gebildet (Ende 1975: 8). Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Zusammenschluß von Bischofskonferenzen (Delegierte) und dem Zusammenschluß aller Bischöfe einer bestimmten Region. Der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (Consilium Conferentiarum Episcopalium Europae - CCEE) wurde am 23./24. 3. 1971 in Rom gegründet. Bei der Gründung gab es einige Schwierigkeiten, da sich der Vatikan selbst für die europäischen Angelegenheiten verantwortlich fühlt und insofern eine andere Ausgangslage bestand als beim Zusammenschluß von Bischofskonferenzen in anderen Erdteilen. Das Statut wurde am 10. 1. 1977 vom Papst approbiert.

Der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen hatte Ende 1985 25 Mitglieder. Mit Ausnahme von Albanien sind alle Länder Europas vertreten. Der Zusammenschluß reicht somit über die politische Spaltung Europas hinaus. Im Unterschied zu CELAM (s. u.) gehören nicht die Präsidenten der Bischofskonferenzen aufgrund ihres Amtes zur Vollversammlung des CCEE; vielmehr werden spezielle Delegierte gewählt. Aus den Ländern, in denen keine Bischofskonferenz besteht, wird jeweils ein Bischof vom Präsidenten des CCEE zur Teilnahme an den Vollversammlungen eingeladen.

Um die kirchliche Verantwortung dem Europarat und den Europäischen Gemeinschaften gegenüber wahrzunehmen, wurde 1980 die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (Commissio episcopatuum communitatis europaeae - ComECE) gegründet. Zwischen CCEE und ComECE besteht ein enger Kontakt.

In den übrigen Regionen der Welt bestehen derzeit (Ende 1985) folgende Zusammenschlüsse:

Afrika:
  • Symposium der Bischofskonferenzen Afrikas und Madagaskars (Symposium des Conférences Episcopales d'Afrique et de Madagascar - SCEAM;
  • Symposium of Episcopal Conferences of Africa and Madagascar - SECAM);
  • Assoziation der Bischofskonferenzen in Ostafrika (Association of Member Episcopal Conferences in Eastern Africa - AMECEA);
  • Assoziation der englischsprachigen Bischofskonferenzen Westafrikas (Association of the Episcopal Conferences of Anglophone West Africa - AECAWA);
  • Interregionale Konferenz der Bischöfe des südlichen Afrika (Inter-Regional Meeting of Bishops of Southern Africa - IMBISA);
  • Konferenz der französischsprachigen Bischofskonferenzen Westafrikas (Conférence Episcopale Régionale de I'Afrique de l'Ouest Francophone - CERAO);
  • Symposium der Bischofskonferenzen von Kongo, Zentralafrika und Tschad (Association des Conférences Episcopales du Congo, de la République Centrafricaine et du Tchad ACECCT).
Asien:
  • Vereinigung der asiatischen Bischofskonferenzen (Federation of Asian Bishops' Conferences FABC);
  • Konferenz der Bischöfe des lateinischen Ritus im Nahen Osten (Conférence des Evêques Latins du Proche-Orient - CELRA).
Amerika:
  • Rat der lateinamerikanischen Bischöfe (Consejo Episcopal Latinoamericano - CELAM);
  • Sekretariat der Bischöfe Zentralamerikas und Panamas (Secretariado Episcopal de America Central y Panama - SEDAC).

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 © Peter Mösgen Peter Mösgen 12. Oktober 2001